Anfang 2018 wird die neue Verfügung der EASA und somit auch der österreichischen Flugbehörde ACG in Kraft treten. Nicht zuletzt aufgrund des Unfalles der GWI und deren Task Force Recommendations wurde beschlossen, dass flugpsychologische Gutachten/Befunde nur noch klinisch zu betrachten sind und daher nur noch von klinischen Luftfahrtpsychologen durchgeführt werden dürfen.
Dieses Thema war im kleineren Kreis sehr umstritten – ist doch psychologische Tauglichkeit nicht notwendigerweise mit flugrelevanten leistungsdiagnostischen Kenntnissen gleichzusetzen. Bitte finden Sie alle Informationen unter GM1 MED.B.066 Mental Health. Hier wurden auch MED B. 060 (Psychologie) und 055. (Psychiatrie) zusammengelegt.
Ich bin gerichtlich zertifizierte und beeidete Sachverständige, habe Ausbildungen in Mediation, Notfallpsychologie, Zertifikate in Flight Saftey, SMS, Risk Management sowie in der Erstellung von Potentialanalysen und AOW derzeit noch in Ausbildung, d. i. Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie.
Bei künftigen Anfragen betreffend luftfahrtpsychologische Befunde werde ich den leistungsdiagnostischen Teil übernehmen, gemeinsam mit einem klinischen luftfahrtpsychologischen Kollegen, der das persönliche Gespräch durchführen wird. Somit kann auf Anfrage weiterhin eine sehr gute, vor allem gezielte Betreuung und Unterstützung für Sie gewährleistet werden.